Wer im Todesfall einen Teil des Vermögens für einen guten Zweck spenden möchte, kann dazu eine Testamentsspende oder ein gemeinnütziges Vermächtnis hinterlassen. Über die Zuwendung freuen sich Organisationen wie der Sozial Medizinische Dienst (SMD).
Der Fundraising Verband Austria beziffert den Anteil der Österreicher:innen über 50 Jahre, die offen für ein gemeinnütziges Vermächtnis sind, auf 20 Prozent. Und fast 30 Prozent der Ü50er hierzulande wären demnach bereit, Hilfseinrichtungen als Ersatzerben einzusetzen, falls die eigentlichen Erb:innen frühzeitig versterben. Die Frage ist: An wen spenden Sie? Grundsätzlich haben Sie als Erblasser:in die Wahl, Sie können über Ihre Erbschaft und deren Verteilung bestimmen. Organisationen mit gutem Zweck sind gemeinnützige Vereine und Stiftungen – angefangen bei der Kinderhilfe über die Pflege kranker und/oder alter Menschen, die Forschung, den Naturschutz bis hin zum Tierschutz. Wir stellen Ihnen hier den Sozial Medizinischen Dienst (SMD) als einen möglichen Empfänger Ihrer Spende vor.
Was macht der Sozial Medizinische Dienst?
Wie gut, wenn Sie im Notfall eine Telefonnummer haben, um nach Hilfe zu rufen. In Wien und Niederösterreich können Sie bei einer akuten Erkrankung, einem schweren Unfall oder sonstigem Notfall den Rettungsnotruf 144 wählen und die Einsatzkräfte des SMD alarmieren. Seit dem Jahr 2022 betreibt der SMD rund um die Uhr auch ein Spezialfahrzeug für notarztbegleitende Intensivtransporte (SNAW). Doch der SMD ist nicht nur ein Notfall- und Intensivrettungsdienst, sondern auch ein Krankentransportdienst. Unter größter Rücksichtnahme auf die individuellen Bedürfnisse seiner oftmals pflegebedürftigen Patient:innen, ermöglicht die Organisation den sicheren Transport zu notwendigen Untersuchungen. All das geschieht laut SMD mehr als 60.000-mal im Jahr. In seinen 28 Dienstjahren hat der SMD schon mehr als anderthalb Millionen Menschen geholfen. Darüber hinaus unterrichtet der SMD Sie als Privatperson oder Unternehmen in Erster Hilfe und er bildet professionelle Rettungskräfte laut Sanitätergesetz aus und fort. Eine Suchhundestaffel rundet das Angebot ab.
Ihre Testamentsspende an den SMD ist steuerbefreit.
Wenn Sie dem SMD oder einer anderen als gemeinnützig anerkannten Organisation eine Testamentsspende hinterlassen, muss dafür keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden. Das heißt: Ihre Zuwendung geht zu 100 Prozent an den SMD. Für Sie als Testamentsspender:in ist zudem wissenswert, dass der SMD mit dem Österreichischen Spendengütesiegel zertifiziert ist.
Alexander Vales
Projektkoordinator Rettungsdienst
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