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Home » An wen geht Ihre Testamentsspende?
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Wo die Unterstützung des Staates endet, müssen oft gemeinnützige Organisationen einspringen. Diese sind wiederum oft auf Spenden angewiesen. Dr.in Diana Gregor-Patera berichtet als Geschäftsführerin von Stiftung Kindertraum, wie die private Stiftung die Lebensqualität schwerkranker und behinderter Kinder verbessert.

Dr.in Diana Gregor-Patera

Geschäftsführerin Stiftung Kindertraum
© LUX + LUMEN, MARLENE FRÖHLICH

Was macht Stiftung Kindertraum?

Wir unterstützen seit 1998 schwerkranke und behinderte Kinder bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, denn obwohl sie Teil unserer Gesellschaft sind, werden sie im sozialen Gefüge immer mehr an den Rand gedrängt. Im Alltag müssen die Kinder deshalb häufig zurückstecken und verzichten. Mit nachhaltigem Weitblick finanzieren wir ihnen und ihren Familien, was sie an medizinischer Hilfe brauchen, sich jedoch nicht leisten können: den Assistenzhund für mehr Unabhängigkeit, das behindertengerechte Fahrrad für mehr Bewegungsfreiheit und Teilhabe am Familienausflug oder die tiergestützte Therapie für mehr Kontakt und weniger Angst. Allesamt medizinische Notwendigkeiten, die von der öffentlichen Hand nicht (ausreichend) finanziert werden. Mit unserer Aktion „Ich bin auch noch da.“ kümmern wir uns inzwischen auch um die Geschwister ‚unserer‘ Kinder. Und ihren Eltern verschaffen wir mit der „Eltern:Aus!Zeit.“ entspannte Momente fernab des zehrenden Alltags. Sind wir für einen Traum nicht die passende Adresse, helfen wir den Eltern anhand unserer kostenlosen Ratgeber zur finanziellen Unterstützung und weiterer Angebote.

Wie funktioniert das Geben und Nehmen in Ihrer Stiftung?

Um die Träume ‚unserer‘ Kinder zu erfüllen, sind wir zu 100 Prozent auf Spenden angewiesen. Auf unserer Website www.kindertraum.at stellen wir die Kinder, ihre Geschichte und ihren Traum vor. Spender:innen (Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) können somit gezielt unterstützen. Wir sind eine kleine Organisation. Seit 26 Jahren vermitteln wir den Kindern und ihren Familien, dass sie mit ihrem Schicksal nicht alleingelassen werden. Dank ‚unserer‘ Spender:innen schenken wir Lebensqualität. Die Nähe zwischen Gebenden und Nehmenden ist uns ebenso wichtig wie eine einfache, unbürokratische Abwicklung. Deshalb veröffentlichen wir die Fortschritte nach Erfüllung der Kinderträume stets für alle Interessierten auf unserer Website.

Wie steht es um die Spendenfreudigkeit der Österreicher:innen?

Wir konnten schon mehr als 4.000 Kinderträume erfüllen. Doch Samuel, Iryna, Emilia und viele andere träumen noch von Assistenzhund, Therapie- Dreirad oder Kinderpflegebett. Jede Spende hilft: klein, groß, einmalig, langfristig. Mit einer Testamentspende tun Erblasser:innen Gutes, das sogar weit über ihren Tod hinaus wirkt: ‚Unsere‘ Kinder erhalten dadurch eine direkte Hilfe im Alltag. Für die meisten von ihnen ist die Spendensache ein Gamechanger, der ihnen Chancen auf eine bessere Zukunft eröffnet.

So begünstigen Sie Stiftung Kindertraum im Testament

Um Kinderträume wahr werden zu lassen, ist die gleichnamige Stiftung auf Spenden angewiesen. Mit einer Testamentspende können Sie für diesen guten Zweck spenden.

• Als Erblasser:in bestimmen Sie über Ihre Erbschaft und darüber, wie diese verteilt wird.

• Gibt es keine Erb:innen und kein Testament, erbt der Staat

• Sie können Stiftung Kindertraum in Ihrem Testament als Erbin einsetzen. Dazu benennen Sie die Stiftung und geben deren Sitz (Adresse) an. Beziffern Sie den Spendenbetrag, den die Stiftung im Erbfall erben soll.

• Mit einer kurzen Begründung Ihrer Erbeinsetzung vermeiden Sie eine mögliche Anfechtung Ihres Testaments seitens der gesetzlichen Erb:innen (Pflichterbe).

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihr E-Mail!

Wir sind wochentags zwischen 9 Uhr und 15 Uhr für Sie erreichbar. Selbstverständlich beantworten wir auch gerne Ihr E-Mail.
Stiftung Kindertraum (Privatstiftung)
+43 1 585 45 16
[email protected]

Spenden ist Vertrauenssache!
• Spenden an seriöse gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar.
Die Reg.-Nr. von Stiftung Kindertraum lautet: SO1105.
• Stiftung Kindertraum ist mit dem Österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet (Reg.-Nr. 05226).
• Stiftung Kindertraum ist Teil der Initiative vergissmeinnicht.at. Mehr als 100 gemeinnützige Mitglieder informieren sachlich und neutral über das Thema „Vererben für einen guten Zweck“.

Unabhängig von Ihrem Testament können Sie schon heute durch eine Spende Gutes tun und wichtige Projekte unterstützen.

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